Beitragsordnung
Mitgliedschaft |
Beitrag ab 2010 |
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Aufnahmegebühr (einmalig zum Beitritt) |
30,00 |
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Aufnahmegebühr Familie (einmalig zum Beitritt) |
50,00 |
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Mitgliedsbeitrag |
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40,00 |
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40,00 |
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40,00 |
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60,00 |
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100,00 |
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70,00 |
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50,00 |
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55,00 |
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35,00 |
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35,00 |
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Nach Vereinbarung |
- Ein vergünstigter Beitrag wird nur auf Antrag gewährt und ist für 12 Monate gültig. Anspruch haben insbesondere Behinderte (ab 50 % Behinderung), Schüler, Studenten bis 27. Lebensjahr (nur gegen jährliche Bescheinigung bis zum 15.01 eines Jahres), Wehr- und Zivildienstleistende (gegen Vorlage einer Bescheinigung). In Frage kommende Ermäßigungen sind einen Monat vor dem Beitragseinzug zu beantragen. Alle Anträge auf Ermässigungen sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Dieser entscheidet in jedem Einzelfall.
- Der Vorstand ist berechtigt, auf Antrag in ganz besonderen Fällen Sonderkonditionen festzulegen (Einzelfallentscheidung).
- Jugendliche, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben, werden ab dem Folgehalbjahr als Erwachsene eingestuft. Eine eventuell bestehende Familienmitgliedschaft erlischt.
- Die oben genannten jährlichen Beitragszahlungen werden im Januar fällig.
- Neumitglieder haben den Jahresbeitrag anteilig pro Quartal zu entrichten.
- Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist halbjährlich möglich und muss bis zum 31.05 oder 30.11 schriftlich dem Vorstand vorliegen.
- Die Zahlung des Jahresbeitrags erfolgt grundsätzlich durch Abbuchung im Lastschriftverfahren.
- Kosten, die durch Rücklastschriften entstehen oder die dem Verein aus nicht erfolgter Ummeldung von Adressen oder Bankverbindungen entstehen, gehen zu Lasten des Mitgliedes.
- Mitglieder, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, müssen zusätzlich zum Beitrag EURO 2,00 für Porto und Verwaltung zahlen. Es sei denn, der Beitrag wird bis zum 31.01. für das Kalenderjahr im voraus gezahlt.
- Für jede Zahlungserinnerung werden Verwaltungsgebühren in Höhe von EURO 2,00 berechnet.
- Diese Beitragsordnung tritt zum 01.01.2010 in Kraft.